Gerichtsgutachten im Zusammenhang mit der Klage eines Aktionärs gegen die Revisionsstelle
und dem Vorwurf an die Revisionsstelle sie hätte den Konkurs der Gesellschaft nicht
beziehungsweise zu spät selber gemeldet. Die zu beantwortende Kernfrage war
der genaue Zeitpunkt der Überschuldung und die Aktivitäten der Revisionsstelle.